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Es dürfen Leichtkrafträder mit dem Führerschein A1 geführt werden. Die Klasse A1 beinhaltet zudem noch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und einer maximalen Leistung von 15 kW/20,4 PS.
Mit dem A1 Führerschein ist man zudem berechtigt, alle Krafträder der Führerscheinklasse AM zu führen. Dazu gehören zweirädrige Kleinkrafträder und einige weitere.
Voraussetzungen:
Vorbesitz-Klasse: keine
Voraussetzung: Mindestalter 16 Jahre
Benötigte Unterlagen: Passfoto, Sehtest (Optiker), Erste-Hilfe-Maßnahmen (nur bei Ersterwerb)
Theorie Unterricht: 16 x 90 Minuten
Fahrstunden: Fahr- und Übungsstunden nach Bedarf
Pflichtstunden: 5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Nachtfahrt
Prüfungen: Theorieprüfung und Praxisprüfung
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