Führerschein (L)

Mit der Klasse L darfst du Zugmaschinen (nationale Klasse) fahren, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

 

Ebenso darfst du selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern fahren.

Voraussetzungen:

Vorbesitz-Klasse: keiner

Voraussetzung: Mindestalter 16 Jahre

Benötigte Unterlagen:  Passfoto, Sehtest, Erste-Hilfe-Maßnahmen (nur bei Ersterwerb)

Theorie Unterricht: 12 x 90 Minuten Grundunterricht, 2 x 90 Minuten Zusatzunterricht

Fahrstunden: keine Fahrausbildung

Prüfungen: Theorieprüfung

Fahrschulteam Pfeiffer & Bündgens GmbH

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