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Die vier unterschiedlichen Busführerscheine bauen auch aufeinander auf, dies ist zusätzlich wichtig. Der erste Führerschein, der als Grundlage benötigt wird, um in der jeweils höheren Führerscheinklassen später auch Unterricht nehmen und dann die Prüfungen machen zu können, ist die Fahrerlaubnis der Klasse D1. Dieser erlaubt das Fahren von Omnibussen bis zu 16 Personen (außer dem Fahrersitz) und ist eine Art „kleiner“ Busführerschein.
Der Führerschein Klasse D1 E ist die Erlaubnis zum Fahren eines Busses mit bis zu 16 Plätzen plus Fahrer und einem an den Bus angebrachten Anhänger mit einer Gesamtmasse über 0,75 t. Der D1 E kann nur gemacht werden, wenn bereits die Fahrerlaubnis für den D1 vorhanden ist. Die Gesamtmasse von Bus und Anhänger darf beim D1E jedoch nicht mehr als 12.000 kg betragen.
Der Führerschein Klasse D ist die Erlaubnis, Busse mit mehr als 16 Plätzen plus Fahrersitz zu fahren. Hier gibt es jedoch öfter Verwirrung in Bezug auf die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung. Manche sagen, ein Führerschein der Klasse D1 ist Vorbedingung für den Erwerb des Busführerscheins Klasse D. Dies ist jedoch nicht richtig, einzig und allein der Besitz eines Führerscheins Klasse B sowie ein Mindestalter von 21 Jahren.
Auf den Führerschein Klasse D baut dann der Führerschein Klasse DE auf. Dieser erlaubt das Fahren eines Omnibusses wie beim Busführerschein Klasse D angegeben, zusätzlich jedoch auch das Fahren mit einem Anhänger am Bus über einem Gewicht von 750 kg. Anders als beim Führerschein D1E gibt es hier keine Beschränkung in der Gesamtmasse von Bus und Anhänger
Voraussetzungen:
Vorbesitz-Klasse: B, C1 oder C
Voraussetzung: Mindestalter 24 Jahre, Mindestalter 23 Jahre, nach erfolgter beschleunigter Grundqualifikation, Mindestalter 21 Jahre, nach erfolgter Grundqualifikation (umfangreiche Prüfung bei der IHK), Mindestalter 20 Jahre, während oder nach Abschluss der Berufsausbildung
Benötigte Unterlagen: Passfoto, Arbeitsmedizinisches Gutachten oder Medizinisch-Psychologisches Gutachten, Augenärztliches Gutachten, „Erste-Hilfe-Kurs“, Polizeiliches Führungszeugnis
Theorie Unterricht: 6 x 90 Minuten Grundunterricht, 18 x 90 Minuten Zusatzunterricht bei Vorbesitz B, 12 x 90 Minuten Zusatzunterricht bei Vorbesitz C1, 8 x 90 Minuten Zusatzunterricht bei Vorbesitz C
Fahrstunden: Grundausbildung: 45 x 45 Minuten bei Vorbesitz B weniger als 2 Jahre, 33 x 45 Minuten bei Vorbesitz B mehr als 2 Jahre, 14 x 45 Minuten bei Vorbesitz C weniger als 2 Jahre, 7 x 45 Minuten bei Vorbesitz C mehr als 2 Jahre
Sonderfahrten: 44 x 45 Minuten bei Vorbesitz B weniger als 2 Jahre, 25 x 45 Minuten bei Vorbesitz B mehr als 2 Jahre, 30 x 45 Minuten bei Vorbesitz C weniger als 2 Jahre, 15 x 45 Minuten bei Vorbesitz C mehr als 2 Jahre
Prüfungen: Theorieprüfung und Praxisprüfung
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